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Tech Spotting

Patentiertes Bugfix

28. August 2008 von schmidt9

PgUp-PgDown – jetzt mit Patent auf ›erwartungsgemäße‹ FunktionWenn Computer eine Grundfunktion genau so ausführen, wie der Nutzer das erwartet, scheint dies offensichtlich bereits so besonders zu sein, daß man es schützen muß. Jedenfalls in den Augen des US-Patent- und Markenamtes, welches Microsoft am 19. August 2008 auf Blättern in Bildschirmseiten ein Patent erteilt hat.

Mit dem im Jahre 2005(!) angemeldeten und jetzt zugesprochenen Patent schützt Microsft das Verhalten eines Programmes, ein sogenanntes Interface Behaviour, beim dem beim Benutzen der PgUp/PgDown-Taste exakt eine Seite vor oder zurück geblättert wird und zwar – dies ist so Microsoft das eigentlich schützenswerte – an die gleiche Stelle der vorhergehenden oder folgenden Seite.
Wer sich nun wundert, warum dieses Patent einer kritischen Hinterfragung bedarf sollte sich zwei Dinge vor Augen führen, die für die Erteilung eines Patentes nötig sind: erstens eine schützenswerte Idee und zweitens, daß diese vorher nicht existiert hat.
Was schützenswert ist, gerät immer wieder zum Stein des Anstoßes, da gerade in den USA auch auf grundlegende Funktionen Patente erteilt werden dürfen – so genannte Trivialpatente schützen zum Beispiel den One-Click-Einkauf von Amazon (nichts weiter als das Speichern der Nutzerdaten in einem Coocky, damit beim wiederkehrenden Besuch der Nutzer darüber identifiziert werden kann) oder die Feststelltaste auf der Tastatur.
Auch die vorherige Existenz der gleichen oder stark ähnlichen Idee ist ein Ausschlußgrund für die Patenterteilung. Der Fachterminus dafür lautet ›Prior Art‹. Laut heise-Meldung führe »das Drücken der ›Page-Down‹- oder ›Page-Up‹-Taste … in vielen Anwendungen zu unerwarteten Ergebnissen, erläutert Microsoft. Der Nutzer gelange nicht immer exakt zu der entsprechenden Stelle der vorigen Seite. Das sei hinderlich, wenn der Nutzer in einem Dokument zum Beispiel nur die Kopfzeilen prüfen will.«. Da hat Microsoft aber gut aufgepaßt und in der Begründung gleich den Ausschlußgrund mitgeliefert: »in vielen Anwendungen« bedeutet halt nicht »in allen«. Sofern ich mich recht erinner, existiert diese funktionale Umsetzung der Blättern-Tasten in diversen Programme schon seit über 15 Jahren – nicht immer direkt mit PgUp/PgDown, sondern z.T. auch in Kombination mit modifier-keys wie SHIFT, ALT oder CTRL. Kanditen für Prior Art sind u.a. PageMaker, Quark, InDesign, Acrobat, Preview (Apple) uvm. Das Patent erteilte das Patentamt aber trotzdem. Offensichtlich und nicht zum ersten Mal scheinen große Firmen die amerikanischen Patentbehörden so nachhaltig zu beeindrucken, daß trotz langer Prüfdauer am Ende Patente erteilt werden, deren Berechtigung mehr als nur strittig ist.

Was in den Augen der Computernutzer aber noch schwerer wiegt als der Sinn oder Unsinn des Patentes ist die Tatsache, daß Microsoft sich hier eine Funktion patentieren läßt, die exakt nichts anderes tut als eine Routinefunktion genau so auszuführen, wie der Nutzer das erwartet. Damit belegt Microsoft einmal mehr sein krudes Verständnis von Interface-Design, in dem es schon etwas besonders ist, wenn etwas so funktioniert wie man es sich vorstellt.

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